„Kinderrechte in der Kinder- und Jugendhilfe zwischen struktureller Absicherung und fachlicher Verantwortung“

Prof. Dr. Ulrike Urban-Stahl   Freie Universität Berlin

„Kinderrechte“ – mit diesem Begriff assoziiert man heutzutage meist die UN-Kinderrechtskonvention und die darin verbrieften Rechte von Kindern und Jugendlichen. Was jedoch bedeuten etwa das Recht auf freie Meinungsäußerung, Information und Gehör, das Recht auf Spiel und Freizeit und das Recht auf Privatsphäre und persönliche Ehre für die konkrete Praxis in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Heimerziehung oder der Jugendfreizeitangebote? Hier sind Konkretisierungen erforderlich, die in Aushandlungsprozessen zwischen Kindern, Jugendlichen und Fachkräften gefunden werden müssen. Und was passiert, wenn sich Fachkräfte nicht an die vereinbarten Regeln und Rechte halten? In den letzten Jahren wurde zunehmend versucht, die Rechte junger Menschen in den individuellen Hilfen strukturell abzusichern: Mit dem Bundeskinderschutzgesetz wurden Möglichkeiten der Beteiligung und Beschwerde als Voraussetzungen für die Erteilung einer Betriebserlaubnis eingeführt und es werden zunehmend Forderungen nach einem flächendeckenden Aufbau unabhängiger Ombudsstellen für den Bereich der individuellen Hilfen und der Hilfeplanung laut.

Im Vortrag wird diskutiert, wie sich Kinderrechte im Alltag der individuellen Hilfen darstellen, welchen Beitrag strukturelle Versuche zur Sicherung der Rechte junger Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe leisten können und welche Grenzen damit verbunden sind. Im Zentrum steht dabei das Verhältnis zwischen struktureller Absicherung und individueller Verantwortung von Fachkräften in diesem Feld.

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