Forum 5 – Partizipation, Ombudschaften und Kinderrechte

Bernd Hemker (Moderation) – Ombudschaft Jugendhilfe NRW e.V., Wuppertal

Elisabeth Harasser – Kinder- und Jugendanwaltschaft Tirol, Österreich

Prof. Dr. Ulrike Urban-Stahl Freie Universität Berlin 

Prof. Dr. Barbara Wolf – Hochschule Mittweida, Mitglied im Beirat des Dresdner Kinder- und Jugendhilferechtsvereins

Kinderrechte sind nur so gut wie die tatsächlichen Chancen, sie durchzusetzen. Aktive Beteiligung, konkrete Mitwirkung und robuste Beschwerdewege sind hierfür unverzichtbar. Wie steht es um die aktive Beteiligung und eigenständige Vertretung für Kinder und Jugendliche in allen Verwaltungsverfahren nach dem SGB VIII, insbesondere im Hilfeplanverfahren gem. § 36 SGB VIII sowie in familienrechtlichen Verfahren? Wie gesichert sind Beschwerderechte gegenüber Jugendämtern sowie Einrichtungen und Diensten der Jugendhilfe? 

Abstracts

Elisabeth Harasser

Am 5. September 1992 trat die die UN-Konvention über die Rechte des Kindes in Österreich in Kraft. Damit war der Grundstein gelegt, um in jedem Bundes land eine Kinder- und Jugendanwaltschaft (KIJA) zu errichten. Die Aufgaben der KIJAs sind in den Ausführungsgesetzen der Bundesländer geregelt Durch die verankerte Weisungsfreiheit wird eine unabhängige und parteiliche Arbeit für Kinder und Jugendliche garantiert.

Beratung – Hilfe – Intervention - Interessenvertretung

Kinder und Jugendliche erhalten in jeder KIJA rasche und unbürokratische Beratung und Unterstützung. Das Angebot kann vertraulich, kostenlos und auf Wunsch auch anonym in Anspruch genommen werden. Durch Workshops, öffentlichkeitswirksame Projekte etc., sowie den regelmäßigen Dialog mit Vertretern/Vertreterinnen in Politik, Behörden und Institutionen soll die Umsetzung der Kinderrechte österreichweit vorangetrieben werden. Am Beispiel der KIJA Tirol wird der umfangreiche Tätigkeitsbereich vorgestellt.

Prof. Dr. Ulrike Urban-Stahl

Ombudschaften und Beschwerdemanagement in der Kinder- und Jugendhilfe: Einblicke in eine neue Praxis - Seit 2002 wurden in unterschiedlichen Bundesländern unabhängige Ombuds- und Beschwerdestellen gegründet, die junge Menschen und ihre Familien in Konflikten mit Fachkräften der öffentlichen und der freien Jugendhilfe beraten. Diese Initiativen haben sich 2008 im Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Jugendhilfe zusammengeschlossen. Bisher sind sie im System der Kinder- und Jugendhilfe nicht vorgesehen. In meinem Beitrag möchte ich Einblick in die Arbeit dieser neuen Beratungsstellen geben: Mit welchen Anliegen wenden sich junge Menschen und ihre Familien an die Ombuds- und Beschwerdestellen, wie gehen die BeraterInnen vor und welche Erfahrungen machen sie dabei sowohl mit den KlientInnen als auch im Jugendhilfesystem? Über die Einzelfallarbeit hinaus wird der Blick auf die Entwicklung der Initiativen gerichtet und über die Erfahrungen im Aufbau von Ombudsstellen berichtet.

Prof. Dr. Barbara Wolf

In Sachsen hat sich vor ca. 2 Jahren der Kinder- und jugendhilferechtsverein geründet. Im Forum werden die bisherigen Erfahrungen des Vereins vorgestellt. Ziel des Vereins ist es Kinder, Jugendliche und ihre Familien über ihre Rechte  zu informieren und sie bei der Durchsetzung ihrer berechtigten Anliegen zu unterstützen. Bei Bedarf werden sie im Widerspruchsverfahren und bei weiteren Rechtsmitteln fachlich begleitet. Für das Forum sollen die bisherigen Erfahrungen in den Beratungen ausgewertet werden. Es wird analysiert, wie die Konflikte, die zur Inanspruchnahme der Leistungen des Vereins führen, entstehen und wie sie vermieden werden können.